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Wettkampfordnung

Jeder Verein, der Teilnehmer zu einer Gauveranstaltung entsendet, verpflichtet sich, folgende Bestimmungen einzuhalten:

Meldungen, die nach Meldeschluss eingehen, werden mit doppelter Meldegebühr berechnet.
Der Meldetermin für Wettkämpfer, Kampfrichter und Helfer liegt ca. zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin (Poststempel).

Auf dem Meldebogen ist der Vereinsvertreter (Mannschaftsführer) anzugeben, der den Verein bei der Veranstaltung vertritt.

Der Berechnungsausschuss verhandelt nur mit dem Vereinsvertreter (Mannschaftsführer).

Der Turngau Main-Taunus e.V. hat folgende Meldegelder festgelegt:

Turnerinnen und Turner, Altersturner und Jugend, Schülerinnen und Schüler € 2,50
Schülerinnen und Schüler beim Gau-Kinderturnfest * € 1,50
Rundenwettkämpfe (pro Mannschaft) € 12,50
Aerobic-Gruppe pro Person € 2,50
Einzelwettkämpfe und Staffeln in der Leichtathletik frei

* Für die Meldung des Gau-Kinderturnfestes wurde folgendes festgelegt:

1. Vier Wochen vor der Veranstaltung wird keine Meldegebühr erhoben.
2. Drei Wochen vor der Veranstaltung werden 1,50 € pro Person berechnet.
3. Zwei Wochen vor der Veranstaltung werden 3,00 € pro Person berechnet.


Meldegelder werden durch den Gau-Kassenwart nach Meldung der Vereine in Rechnung ge-stellt. Es können 2-3 Veranstaltungen zusammengestellt werden.

 

Turngau-Konten:  
Frankfurter Volksbank
BLZ 501 900 00
Konto-Nr. 357 103
Taunus-Sparkasse Bad Soden
BLZ 512 500 00
Konto-Nr. 4010531

1. Kampfrichter und Helfer
Für Leichtathletik-Wettkämpfe sind je fünf gemeldete Teilnehmer ein geschulter Kampfrichter und ein Helfer zu melden.
Für Gerätewettkämpfe sind je drei gemeldete Teilnehmer ein geschulter Kampfrichter bzw. bei Mannschaften zwei geschulte Kampfrichter pro Mannschaft zu melden.
Die Kampfrichter müssen eine gültige Gau-Lizenz haben. Vereine, denen aus den eigenen
Reihen nicht genügend Kampfrichter zur Verfügung stehen, können von den Gau-Kampfrichterwarten eine Liste der lizenzierten Kampfrichter des Turngau Main-Taunus e.V. anfordern und sich selbst rechtzeitig um diese bemühen.
Bei Nichterfüllung des Kampfrichter-Kontingents kann der Teilnehmer bzw. die Mannschaft vom Wettkampf ausgeschlossen werden.

2. Kampfrichter und Helfer empfangen Geräte und sind für deren ordnungsgemäße Rückgabe verantwortlich.

3. Jeder Wettkämpfer muss im Besitz eines gültigen Gau-Startpasses und/oder HTV-Startpasses sein. Die Original HTV-Pässe sind am Wettkampftag mitzubringen.

4. Die Wettkampfkleidung muss wettkampfgerecht sein.

5. Mit der Siegerehrung endet jeder Wettkampf.

6. Siegerauszeichnungen werden nach Beschluss des Turngau Main-Taunus e.V. ausgegeben.

7. Für jede Veranstaltung ist ein Schiedsgericht zu bilden.

8. Unturnerisches Verhalten von Wettkämpfern, Kampfrichtern, Helfern, Betreuern und Zuschauern hat den Verweis vom Wettkampfort zur Folge.

9. Für Diebstahl von Geld, Wertsachen und Kleidung haftet kein Veranstalter.

10. Für Zerstörungen und Beschädigungen fremden Eigentums bei Turnfesten und Zusammenkünften haftet der Verein, dem der Betreffende angehört.

Diese Wettkampfordnung gilt als Ergänzung zur Turnordnung des DTB für den Turngau Main-Taunus e.V.. Sie wurde vom Gauvorstand und Gauturnausschuss am 16. Dezember 1976 beschlossen.

 
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